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Alt 2002-09-12, 19:07:32   #1 (im Thread / einzeln)
Eusti
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Berechnungsschema der zukünftigen Athlon´s

Lt. eine Meldunng bei TheInquirer (http://www.theinquirer.net/?article=5335) bekommen die neuen Athlon´s doch ein gut nachvollziehbares Raiting. Dieses soll sich folgendermaßen berechnen lassen:

Athlon Thoroughbred "B" FSB 266 = Taktrate x 1,5 - 600
Athlon Thoroughbred "B" FSB 333 = Taktrate x 1,5 - 500
Athlon Barton FSB 333 = Taktrate x 1,5 - 400

Somit ergeben sich die folgenden Prozessoren:
1,87GHZ = XP2300 = T-bred "B" mit 333FSB
2,00GHZ = XP2400 = T-bred "B" mit 266FSB
2,00GHZ = XP2500 = T-bred "B" mit 333FSB
2,13GHZ = XP2600 = T-bred "B" mit 266FSB
2,13GHZ = XP2700 = T-bred "B" mit 333FSB
2,13GHZ = XP2800 = Barton 512k mit 333FSB
2,27GHZ = XP2800 = T-bred "B" mit 266FSB
2,27GHZ = XP2900 = T-bred "B" mit333FSB
2,27GHZ = XP3000 = Barton 512k mit 333FSB
2,40GHZ = XP3100 = T-bred "B" mit333FSB
2,40GHZ = XP3200 = Barton 512k mit 333FSB

Ein Prozessor mit FSB333 bekommt somit immer 100XP-Punkte zum Raiting des Thoroughbred "B" hinzu. Wenn der Prozessor dann noch ein Barton ist (512k Cache), dann bekommt er weitere 100XP Punkte dazu. Mal abgesehen, von dem komischen Sprung bei 2200 Punkten bleibt das Schema gut nchvollziehbar. Ausserdem kann man so optisch die 100MHZ (Punkte) Sprünge beibehalten.
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Alt 2002-09-12, 19:20:02   #2 (im Thread / einzeln)
Unregistered
Gast
 
Beiträge: n/a
NAJA nur intensive benchmakrs parcours werden zeigen ob das Rating der wahrheit entspricht und da AMD ja leider noch nicht mal in der lage ist ne 2400zu liefren ist eh alles nur graue theorie leider
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Alt 2002-09-12, 22:28:46   #3 (im Thread / einzeln)
turboschlumpf
Admiral Member
 
Benutzerbild von turboschlumpf
 
Registriert: 2002-04-05
Beiträge: 2.692
Zitat:
Originally posted by Unregistered
NAJA nur intensive benchmakrs parcours werden zeigen ob das Rating der wahrheit entspricht und da AMD ja leider noch nicht mal in der lage ist ne 2400zu liefren ist eh alles nur graue theorie leider
korrekt!

Nur weil du etwas gekauft hast heißt das nicht, dass du es dir auch wirklich leisten kannst.
Und nur weil ich etwas nicht habe heißt das noch lange nicht, dass ich es mir nicht leisten könnte wenn ich denn wollte.


Tomaten ganz oder in Stücken, auch homogenisiert, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, z.B. Tomatenmark, Tomatenpüree oder Tomatenkonzentrat sowie Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von 7 Gewichtshundertteilen oder mehr, nicht jedoch Tomatenketchup und andere Tomatensoßen sowie Tomatensuppen und Zubereitungen zum Herstellen solcher Suppen, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG.
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